Plattform, Schulungen, Coachings und SMART AI Zertifizierung
Stand: August 2026
1.1 Anbieterin ist die AIdvisors GmbH, Eigerstrasse 12, 3007 Bern, Schweiz, eingetragen im Handelsregister des Kantons Bern unter UID CHE-310.622.541, E-Mail aidvisors@aidvisors.ch (nachfolgend «AIdvisors»).
1.2 AIdvisors betreibt die Plattform «Smart AI Hospitality» als Software-as-a-Service und erbringt darüber Schulungs-, Coaching- und Zertifizierungsleistungen für die Hotellerie, die Gastronomie und Zulieferer dieser Branchen. Zudem führt AIdvisors das öffentliche SMART AI Verzeichnis der zertifizierten Betriebe.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen von AIdvisors mit ihren Kunden sowie für die Nutzung der Plattform durch Einzelpersonen. Teil G richtet sich an Nutzende, die Übrigen an den Betrieb.
1.4 AIdvisors erbringt ihre Leistungen ausschliesslich gegenüber Unternehmen und juristischen Personen. Verträge mit Konsumentinnen und Konsumenten werden nicht abgeschlossen; diese AGB sind nicht für den Verkehr mit Konsumenten verfasst. Ein Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht nicht.
1.5 Diese AGB werden Vertragsbestandteil mit dem Abschluss eines Auftrags oder Lizenzvertrags. Nutzende anerkennen Teil G mit der ersten Anmeldung an der Plattform.
1.6 Diese AGB gelten ausschliesslich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Betriebs werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn AIdvisors ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn AIdvisors in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos Leistungen erbringt.
a) Plattform — die von AIdvisors unter www.smart-ai-hospitality.com betriebene Web-Anwendung samt öffentlichem Bereich, geschütztem Login-Bereich, Lerninhalten und Funktionen in der jeweils aktuellen Version.
b) Betrieb — das Unternehmen, das mit AIdvisors einen Auftrag oder Lizenzvertrag abschliesst.
c) Lizenzvertrag — die individuell abgeschlossene Vereinbarung zwischen AIdvisors und dem Betrieb samt Anhängen, einschliesslich Leistungsbeschreibung, Preisliste, Zertifizierungsanforderungen und Auftragsbearbeitungsvertrag.
d) Benannte Nutzende — natürliche Personen, die der Betrieb namentlich für die Plattform bezeichnet und die sich dort mit Namen und geschäftlicher E-Mail-Adresse registrieren.
e) Lizenz — die Berechtigung, eine benannte Person mit einer bestimmten Rolle für die Plattform freizuschalten. Art und Anzahl der Lizenzen ergeben sich aus dem Lizenzvertrag.
f) Lerninhalte — sämtliche von AIdvisors auf der Plattform bereitgestellten Schulungs- und Coaching-Inhalte, namentlich Videos, Kurse, Microlearnings, Frameworks, Vorlagen, Prüfungsfragen und Begleitmaterialien.
g) Eigene Inhalte — Inhalte, die der Betrieb oder Nutzende auf die Plattform hochladen oder dort erzeugen, namentlich Zertifizierungsunterlagen, eigene Lerninhalte und Eingaben in Funktionen der Plattform.
h) Leistungsguthaben — Verrechnungseinheiten für individuelle Coaching- und Begleitungsleistungen, im Lizenzvertrag auch als Credits bezeichnet.
i) Gütesiegel — das SMART AI Gütesiegel in der jeweiligen Zertifizierungsstufe samt zugehörigen Bezeichnungen, Logos und Zertifikaten.
j) Verzeichnis — das öffentliche Verzeichnis der zertifizierten Betriebe.
k) Höhere Gewalt — ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs einer Partei, deren Folgen auch bei gebotener Sorgfalt nicht vermeidbar sind, namentlich Naturereignisse, Feuer, Krieg, Sabotage, Streik, Pandemien, behördliche Anordnungen sowie Ausfälle von Strom-, Telekommunikations- oder Hosting-Infrastruktur Dritter.
3.1 Das Vertragsverhältnis wird durch folgende Dokumente bestimmt:
a) den individuellen Lizenzvertrag samt Anhängen;
b) den Auftragsbearbeitungsvertrag;
c) diese AGB;
d) die Leistungsbeschreibung, die Zertifizierungsanforderungen und die Preisliste in der jeweils gültigen Fassung.
3.2 Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen, einschliesslich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, gehen diesen AGB vor.
3.3 Bei Widersprüchen zwischen den übrigen Dokumenten gilt die Reihenfolge nach Absatz 1. In allen datenschutzrechtlichen Belangen geht der Auftragsbearbeitungsvertrag sämtlichen anderen Dokumenten vor.
3.4 Sämtliche kaufmännischen Einzelheiten, namentlich Leistungsumfang, Anzahl Lizenzen, Vergütung, Bemessungsgrundlage, Fristen und Laufzeit, ergeben sich aus dem Lizenzvertrag. Diese AGB regeln sie nicht.
4.1 Angebote von AIdvisors sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich und mit einer Bindungsfrist bezeichnet sind. Angaben in Broschüren, auf der Website und in Präsentationen sind Beschreibungen und keine Zusicherungen.
4.2 Der Vertrag kommt mit der Unterzeichnung des Lizenzvertrags durch beide Parteien zustande, bei elektronischem Abschluss mit der Bestätigung durch AIdvisors in Textform.
4.3 Wer im Namen eines Betriebs handelt, sichert zu, zu dessen Vertretung berechtigt zu sein.
5.1 AIdvisors stellt dem Betrieb die Plattform für die Vertragsdauer über das Internet entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung und erbringt die im Lizenzvertrag vereinbarten Schulungs-, Coaching- und Zertifizierungsleistungen. Zum Leistungsumfang gehört der für die vertragsgemässe Nutzung erforderliche Speicherplatz.
5.2 Der Leistungsumfang ergibt sich abschliessend aus dem Lizenzvertrag und der Leistungsbeschreibung. Darin nicht aufgeführte Leistungen sind nicht Vertragsbestandteil. Insbesondere besteht kein Anspruch auf individuelle Betreuung durch die Personen, die in Lerninhalten auftreten, und kein Anspruch auf Erstellung betriebsspezifischer Inhalte.
5.3 AIdvisors schuldet eine sorgfältige Leistungserbringung, nicht einen bestimmten Erfolg. Nicht zugesichert werden namentlich ein bestimmter Lernerfolg, eine bestimmte Prüfungs- oder Abschlussquote, eine betriebliche Effizienzsteigerung oder ein wirtschaftliches Ergebnis.
5.4 Leistungen werden online erbracht, soweit der Lizenzvertrag nichts anderes vorsieht. Präsenzleistungen sowie Reisezeit und Spesen sind gesondert zu vereinbaren.
5.5 Übergabepunkt für die Leistungen von AIdvisors ist der Ausgang des von AIdvisors oder ihrem Hosting-Dienstleister betriebenen Systems. Die Verbindung zwischen diesem Übergabepunkt und den Systemen des Betriebs, insbesondere Internetzugang, Netzwerk und Endgeräte, liegt in der Risikosphäre des Betriebs.
6.1 Die Plattform wird auf Basis benannter Nutzender bereitgestellt. Sie darf nur von Personen genutzt werden, die der Betrieb namentlich bezeichnet und die sich mit Namen und geschäftlicher E-Mail-Adresse registriert haben.
6.2 Die Vergütung ist nutzungsunabhängig geschuldet. Sie bleibt auch dann in vollem Umfang geschuldet, wenn weniger Personen registriert werden, als Lizenzen vereinbart sind, oder wenn registrierte Personen die Plattform nicht nutzen.
6.3 Zugänge sind personenbezogen und nicht übertragbar, auch nicht auf andere Mitarbeitende des Betriebs. Die gemeinsame Nutzung eines Zugangs durch mehrere Personen ist untersagt.
6.4 Scheidet eine benannte Person aus dem Betrieb aus oder wechselt sie die Funktion, deaktiviert der Betrieb den Zugang. Erst danach kann die Lizenz einer anderen Person zugewiesen werden. Der Betrieb informiert AIdvisors unverzüglich über Änderungen.
6.5 Der Betrieb bezeichnet mindestens eine administrationsberechtigte Person. Diese verwaltet Zugänge und Rollen und gibt Leistungsguthaben frei. Ihre Handlungen gelten als Handlungen des Betriebs.
6.6 Zusätzliche Lizenzen können jederzeit hinzugebucht werden; sie werden nach der jeweils gültigen Preisliste verrechnet. Eine Reduktion der Anzahl Lizenzen ist nur auf das Ende der laufenden Vertragsperiode und unter Einhaltung der Kündigungsfrist möglich.
6.7 AIdvisors ist berechtigt, nach angemessener Vorankündigung und zu üblichen Geschäftszeiten zu überprüfen, ob die Plattform im Rahmen der vereinbarten Lizenzen genutzt wird. Ergibt die Überprüfung eine Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus, verrechnet AIdvisors die Differenz rückwirkend für die laufende Vertragsperiode.
7.1 AIdvisors betreibt die Plattform mit branchenüblicher Sorgfalt und strebt eine hohe Verfügbarkeit an. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote ist nur geschuldet, soweit sie im Lizenzvertrag ausdrücklich vereinbart ist.
7.2 AIdvisors ist berechtigt, den Zugang für Wartungs-, Sicherheits- und Weiterentwicklungsarbeiten zu unterbrechen. Solche Unterbrechungen werden angemessen im Voraus angekündigt und soweit möglich in nutzungsschwache Zeiten gelegt. Angekündigte Wartungsfenster gelten nicht als Nichtverfügbarkeit.
7.3 Bei Störungen, welche die Nutzung unmöglich machen oder erheblich einschränken, nimmt AIdvisors die Behebung nach Kenntnis unverzüglich in Angriff und informiert den Betrieb über den Stand.
7.4 Nicht in den Verantwortungsbereich von AIdvisors fallen Unterbrechungen infolge höherer Gewalt, Ausfällen von Dritten sowie Störungen der Internetverbindung oder der Systeme des Betriebs.
8.1 AIdvisors beantwortet Anfragen zur Plattform und zu den Leistungen während der üblichen Geschäftszeiten in deutscher und englischer Sprache über die auf der Plattform bezeichneten Kanäle.
8.2 Bestimmte Reaktions- oder Behebungszeiten sind nur geschuldet, soweit im Lizenzvertrag ausdrücklich vereinbart.
8.3 Vom Support ausgenommen sind Software und Dienstleistungen Dritter sowie die Systemumgebung des Betriebs.
8.4 Werden dem Betrieb Störungen bekannt, informiert er AIdvisors unverzüglich und unterstützt sie in zumutbarem Umfang bei der Eingrenzung der Ursache.
9.1 AIdvisors entwickelt die Plattform laufend weiter, aktualisiert die Lerninhalte und stellt Updates und neue Funktionen bereit. Inhaltliche Aktualisierungen der Lerninhalte, Frameworks und Vorlagen sind in der vereinbarten Vergütung inbegriffen.
9.2 AIdvisors ist berechtigt, einzelne Funktionen und Inhalte zu ändern, zu ersetzen oder einzustellen, solange der vereinbarte Leistungsumfang insgesamt nicht wesentlich eingeschränkt wird. Über wesentliche Änderungen informiert AIdvisors vorab in Textform.
9.3 Wird der Leistungsumfang wesentlich reduziert, steht dem Betrieb das im Lizenzvertrag vorgesehene ausserordentliche Kündigungsrecht zu.
9.4 Kosten, die dem Betrieb aufgrund von Updates auf seiner Seite entstehen, trägt der Betrieb.
10.1 AIdvisors ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen Dritte beizuziehen, namentlich für Entwicklung, Hosting, Videoproduktion, Zahlungsabwicklung sowie für die Durchführung von Schulungen und Coachings.
10.2 AIdvisors wählt und instruiert die beigezogenen Dritten sorgfältig. Die Verantwortung gegenüber dem Betrieb für die vertraglich geschuldeten Leistungen bleibt bei AIdvisors.
10.3 Für die Bearbeitung von Personendaten durch Dritte gilt der Auftragsbearbeitungsvertrag, einschliesslich der dort geregelten Information über den Beizug oder Wechsel von Unterauftragsbearbeitern.
10.4 Für Leistungen Dritter, die der Betrieb unmittelbar bei diesen bezieht, sowie für in die Plattform eingebundene Angebote Dritter bestehen Ansprüche ausschliesslich gegenüber dem jeweiligen Dritten. Gewährleistung und Haftung von AIdvisors sind hierfür ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11.1 Der Betrieb bleibt an den von ihm und seinen Nutzenden eingebrachten Daten allein berechtigt. AIdvisors erwirbt daran keine über die zur Leistungserbringung erforderlichen Rechte hinausgehenden Rechte.
11.2 AIdvisors trifft im Rahmen der technischen Möglichkeiten angemessene Vorkehrungen gegen Datenverlust und unbefugten Zugriff, insbesondere regelmässige Sicherungen, Verschlüsselung und Zugriffskontrollen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Auftragsbearbeitungsvertrag.
11.3 Der Betrieb kann während der Vertragsdauer jederzeit die Herausgabe seiner Daten verlangen. Die Herausgabe erfolgt in einem von AIdvisors verwendeten gängigen elektronischen Format. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Format oder auf Software zur Auswertung der Daten besteht nicht. Für Herausgaben, die über die auf der Plattform verfügbaren Exportfunktionen hinausgehen, kann AIdvisors eine angemessene Aufwandsentschädigung verlangen.
11.4 Der Betrieb ist verpflichtet, Schulungsnachweise, Zertifikate und eigene Inhalte, die er über das Vertragsende hinaus benötigt, vor Vertragsende selbst zu sichern. AIdvisors stellt Zertifikate vorher in einem gängigen Format zum Abruf bereit.
11.5 Nach Vertragsende richten sich Rückgabe und Löschung von Personendaten nach dem Auftragsbearbeitungsvertrag. Übrige Daten des Betriebs werden nach Ablauf der dort vorgesehenen Frist gelöscht.
11.6 AIdvisors ist berechtigt, Daten länger aufzubewahren, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, zur Dokumentation der Zertifizierungsentscheidung oder zur Wahrung berechtigter Interessen, namentlich zu Beweiszwecken, erforderlich ist.
12.1 Der Betrieb kann eigene Inhalte auf die Plattform hochladen, insbesondere Zertifizierungsunterlagen und eigene Lerninhalte. Diese sind ausschliesslich für seine eigenen Nutzenden zugänglich.
12.2 Der Betrieb räumt AIdvisors für die Vertragsdauer das nicht exklusive Recht ein, eigene Inhalte zu speichern, zu sichern, für die Nutzung durch seine Nutzenden bereitzuhalten und beigezogenen Dritten im erforderlichen Umfang zugänglich zu machen. In identifizierbarer Form endet dieses Recht mit dem Vertrag; vorbehalten bleibt die Aufbewahrung nach § 11 Abs. 6.
12.3 Zeitlich unbeschränktes Recht an anonymisierten Inhalten. Der Betrieb räumt AIdvisors zusätzlich ein räumlich und zeitlich unbeschränktes, nicht exklusives, übertragbares und unterlizenzierbares Recht ein, eigene Inhalte in anonymisierter und aggregierter Form zu eigenen Zwecken zu nutzen. Dieser Zweck umfasst namentlich die Auswertung der Verbreitung und Nutzung eingesetzter Systeme, Werkzeuge und Dienstleistungen (Tech-Stack), die Erstellung von Anbieter-, Markt- und Reifegrad-Benchmarks sowie die Auswertung des Readiness-Benchmarks. Dieses Recht besteht über das Vertragsende hinaus und umfasst die Weiterentwicklung der Lerninhalte, Frameworks und Vorlagen, Branchenauswertungen, Benchmarks und Studien, die interne Aus- und Weiterbildung von AIdvisors sowie die Bearbeitung, Zusammenfassung, Übersetzung und Erstellung abgeleiteter Werke.
12.4 Voraussetzung ist, dass die Inhalte vor der Weiterverwendung so aggregiert und bearbeitet werden, dass sie weder einzelne Personen, noch einzelne Betriebe erkennbar machen und ein Rückschluss auch durch Zusammenführung mit anderen Informationen oder durch mehrfache Aufgliederung nach Merkmalen — namentlich Region, Betriebsgrösse, Kategorie oder eingesetztem System — nicht mit vernünftigem Aufwand möglich ist. AIdvisors wählt den Aggregationsgrad im Einzelfall so, dass diese Rückschlussfreiheit gewahrt bleibt. Die Anonymisierung ist unumkehrbar. Bis zur Anonymisierung gelten Absatz 2 sowie § 11.
12.4bis Anbieter- und Drittbezug. Auswertungen und Benchmarks können die Nutzung, Verbreitung und Eignung von Systemen, Werkzeugen und Dienstleistungen Dritter — namentlich Anbieter von PMS, RMS, Channel-Managern und weiteren Hospitality-Systemen («Anbieterdaten») — abbilden. Soweit solche Auswertungen einzelne Anbieter namentlich benennen oder bewerten, stützt sich AIdvisors ausschliesslich auf eigene oder unabhängig erhobene, nachprüfbare Grundlagen und nicht auf die dem Betrieb nach Absatz 3 eingeräumten Rechte. Wertende Aussagen werden sachlich gehalten, auf nachvollziehbare Kriterien gestützt und setzen einzelne Anbieter nicht unnötig herab. Aggregierte Nutzungsquoten werden nur in einer Form ausgewiesen, die keinen Rückschluss auf einzelne Betriebe zulässt (Absatz 4).
12.5 Eine Nutzung in erkennbarer Form, namentlich unter Nennung des Betriebs oder mit Angaben, die auf ihn schliessen lassen, bedarf der zusätzlichen Einwilligung nach § 25 Abs. 5. Diese kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
12.6 Anonymisierte Inhalte gelten nicht als Personendaten und nicht als vertrauliche Informationen im Sinne von § 25. Der Auftragsbearbeitungsvertrag bleibt für alle Bearbeitungen in identifizierbarer Form uneingeschränkt anwendbar.
12.7 Der Betrieb sichert zu, über die zur Einräumung dieser Rechte erforderlichen Befugnisse zu verfügen und dass eigene Inhalte nicht rechtswidrig sind und keine Rechte Dritter verletzen.
12.8 Besteht der begründete Verdacht, dass eigene Inhalte rechtswidrig sind oder Rechte Dritter verletzen, ist AIdvisors berechtigt, diese unverzüglich zu sperren. Ein begründeter Verdacht liegt insbesondere vor, wenn Gerichte, Behörden oder Dritte AIdvisors davon in Kenntnis setzen. AIdvisors informiert den Betrieb unverzüglich über die Sperrung und deren Grund, soweit dies nicht behördlich untersagt ist. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
12.9 Überschreiten eigene Inhalte den im Lizenzvertrag vorgesehenen Speicherplatz, informiert AIdvisors den Betrieb. Bestellt dieser keinen zusätzlichen Speicherplatz, werden darüber hinausgehende Inhalte nicht gespeichert.
13.1 Sämtliche Rechte an der Plattform, den Lerninhalten, Marken, Logos, Gütesiegeln, Zertifikaten und am Verzeichnis stehen ausschliesslich AIdvisors zu oder sind ihr zur Nutzung eingeräumt. Sie verbleiben bei AIdvisors.
13.2 AIdvisors räumt dem Betrieb für die Vertragsdauer das nicht exklusive, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Plattform und die Lerninhalte im Rahmen der vereinbarten Lizenzen bestimmungsgemäss zu nutzen. Der Zweck ist auf die Aus- und Weiterbildung der eigenen Mitarbeitenden beschränkt.
13.3 Untersagt sind insbesondere:
a) die Weitergabe, Vermietung, Veröffentlichung oder Zugänglichmachung von Lerninhalten an Dritte, einschliesslich anderer Betriebe derselben Gruppe, soweit diese nicht selbst Vertragspartei sind;
b) die Verwendung von Lerninhalten für eigene oder fremde entgeltliche Schulungs-, Beratungs- oder Zertifizierungsangebote;
c) das Herunterladen, Abfilmen, Aufzeichnen, Vervielfältigen oder Speichern von Lerninhalten ausserhalb der Plattform, soweit nicht ausdrücklich freigegeben;
d) der automatisierte Zugriff sowie das systematische Auslesen von Inhalten;
e) die Verwendung von Lerninhalten zum Training, zur Feinabstimmung oder zur Bewertung eigener oder fremder KI-Modelle;
f) das Bearbeiten, Übersetzen, Dekompilieren oder Zurückentwickeln der Plattform und der Lerninhalte;
g) das Umgehen oder Ausschalten von Zugangs-, Freischaltungs- oder Sicherheitsmechanismen;
h) die Entfernung oder Veränderung von Urheber-, Marken- oder Schutzrechtshinweisen.
13.4 Der Betrieb gestaltet seine Verhältnisse zu Dritten so, dass eine unberechtigte Nutzung der Plattform und der Lerninhalte durch Dritte wirksam verhindert wird. Zwingende gesetzliche Befugnisse bleiben unberührt.
13.5 Bei Verstössen gegen Absatz 3 schuldet der Betrieb die im Lizenzvertrag vereinbarte Konventionalstrafe. Fehlt eine solche Vereinbarung, bleiben Ansprüche auf Unterlassung und Schadenersatz vorbehalten.
14.1 AIdvisors ist berechtigt, aus der Nutzung der Plattform und aus Zertifizierungsverfahren gewonnene Daten in anonymisierter und aggregierter Form zeitlich unbeschränkt und über das Vertragsende hinaus zur Verbesserung der Leistungen, zur Auswertung der Verbreitung und Nutzung eingesetzter Systeme und Werkzeuge (Tech-Stack), zur Erstellung von Anbieter- und Marktbenchmarks, zur Auswertung des Readiness-Benchmarks, für Branchenauswertungen, Benchmarks und Studien zu verwenden. Für eigene Inhalte des Betriebs gilt ergänzend § 12 Abs. 3 und 4.
14.2 Solche Auswertungen dürfen keinen Rückschluss auf einzelne Personen und keinen Rückschluss auf einzelne Betriebe zulassen. Für den Anbieterbezug gilt § 12 Abs. 4bis sinngemäss. Eine Veröffentlichung mit Nennung des Betriebs bedarf seiner Einwilligung nach § 25 Abs. 5.
14.3 Personenbezogene Auswertungen im Auftragsverhältnis richten sich ausschliesslich nach dem Auftragsbearbeitungsvertrag.
15.1 Die Zertifizierungsanforderungen der einzelnen Stufen, das Verfahren, die Prüfschritte und die Rezertifizierung ergeben sich aus dem Lizenzvertrag und dessen Anhängen.
15.2 Der Nachweis der Anforderungen erfolgt durch Selbstdeklaration. Der Betrieb trägt die erforderlichen Angaben vollständig und zutreffend in die Plattform ein und lädt die verlangten Unterlagen hoch.
15.3 AIdvisors prüft die formelle Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und bestätigt die erfolgreiche Zertifizierung in Textform. Die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität der Angaben trägt allein der Betrieb.
15.4 AIdvisors ist berechtigt, stichprobenartige Überprüfungen der Selbstdeklaration vorzunehmen. Auf begründete Anfrage legt der Betrieb die entsprechenden Nachweise innert der von AIdvisors mitgeteilten Frist vor und gewährt Zugang zu den für die Beurteilung relevanten Informationen und Ansprechpersonen.
15.5 Der Betrieb stellt die fortlaufende Erfüllung der Zertifizierungsanforderungen sicher und informiert AIdvisors unverzüglich über Veränderungen, die das Zertifizierungsergebnis beeinflussen.
15.6 Kommt der Betrieb seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht nach, ist AIdvisors berechtigt, das Verfahren auszusetzen, die Zertifizierung zu verweigern und bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstössen zu entziehen. Zusätzlicher Aufwand aus Verzögerungen oder Wiederholungen kann dem Betrieb nach Aufwand verrechnet werden.
15.7 Der Betrieb zeichnet Beschwerden auf, die ihm im Zusammenhang mit der Einhaltung der Zertifizierungsanforderungen bekannt werden, bewahrt sie auf und stellt sie AIdvisors auf Anfrage zur Verfügung. Wo nötig ergreift und dokumentiert er geeignete Massnahmen.
16.1 Das Recht zur Führung des Gütesiegels entsteht mit der Bestätigung der erfolgreichen Zertifizierung und erlischt mit Ablauf der Zertifizierungsperiode, mit dem Entzug oder mit dem Ende des Vertrags.
16.2 Der Betrieb darf das Gütesiegel während der Geltungsdauer auf seiner Website, in Marketingmaterialien, am Empfang und in elektronischer Korrespondenz verwenden. Dabei hält er die jeweils aktuellen Markenrichtlinien von AIdvisors ein. Zertifikate sind vollständig und unverändert wiederzugeben.
16.3 Das Gütesiegel bezieht sich ausschliesslich auf den im Vertrag bezeichneten Betrieb und auf den Geltungsbereich der Zertifizierung. Bei mehreren Betrieben oder Standorten bedarf es separater Vereinbarungen.
16.4 Der Betrieb verwendet das Gütesiegel nicht in einer Weise, die AIdvisors in Misskredit bringen kann, und macht keine Aussagen, die irreführend oder unberechtigt sind. Unzulässig sind insbesondere Aussagen, die den Geltungsbereich der Zertifizierung auf Tätigkeiten, Standorte oder Gesellschaften ausdehnen, die davon nicht erfasst sind.
16.5 Das Gütesiegel stellt keine Konformitätsbewertung und keine Bestätigung der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen an KI-Systeme dar, namentlich nicht im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung). Es beruht auf der Selbstdeklaration des Betriebs und ersetzt keine eigene rechtliche Prüfung der eingesetzten Systeme. AIdvisors übernimmt keine Gewähr dafür, dass das Gütesiegel von Behörden, Versicherungen oder Dritten in einer bestimmten Weise anerkannt oder gewertet wird.
16.6 Mit der Zertifizierung stimmt der Betrieb der Veröffentlichung der im Lizenzvertrag bezeichneten Angaben im Verzeichnis zu. AIdvisors ist berechtigt, die Zertifizierung öffentlich zu machen und den zuständigen Branchenstellen mitzuteilen.
16.7 Ein durch die Nutzung des Gütesiegels entstehender Goodwill kommt ausschliesslich AIdvisors zugute. Der Betrieb ficht die Schutzrechte von AIdvisors nicht an und hinterlegt oder verwendet keine verwechselbaren oder ähnlichen Zeichen.
17.1 AIdvisors ist berechtigt, ein Gütesiegel auszusetzen oder zu entziehen und den Verzeichniseintrag zu deaktivieren, wenn:
a) die Voraussetzungen für die Zertifizierung nicht mehr erfüllt sind;
b) wesentliche Feststellungen nicht fristgerecht behoben werden;
c) die Rezertifizierung nicht fristgerecht abgeschlossen wird;
d) falsche, unvollständige oder irreführende Angaben festgestellt werden;
e) das Gütesiegel missbräuchlich oder irreführend verwendet wird;
f) der Betrieb seine Mitwirkungspflichten verletzt.
17.2 Vor dem Entzug erhält der Betrieb eine Abmahnung mit angemessener Nachbesserungsfrist nach Massgabe des Lizenzvertrags. Wird innerhalb dieser Frist Abhilfe geschaffen, unterbleibt der Entzug. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen kann der Entzug ohne vorherige Abmahnung erfolgen.
17.3 Aussetzung und Entzug werden dem Betrieb in Textform mitgeteilt. AIdvisors ist berechtigt, die Entscheidung zu veröffentlichen und den relevanten Stellen mitzuteilen.
17.4 Mit Aussetzung oder Entzug stellt der Betrieb die Nutzung des Gütesiegels unverzüglich ein und entfernt auf eigene Kosten alle Darstellungen aus seinen Kommunikationsmitteln und aus dem öffentlich zugänglichen Bereich seines Betriebs.
17.5 Aussetzung und Entzug lassen die Verpflichtungen des Betriebs aus dem Lizenzvertrag, namentlich die Zahlungspflicht, unberührt. Der Entzug des Gütesiegels und die Kündigung des Vertrags sind eigenständige Rechtsbehelfe; die Ausübung des einen schliesst die anderen nicht aus.
18.1 Der Betrieb kann gegen eine Zertifizierungsentscheidung, gegen eine Aussetzung oder gegen einen Entzug innert 30 Tagen ab Mitteilung schriftlich Einspruch erheben. Der Einspruch ist zu begründen.
18.2 AIdvisors bestätigt den Eingang, prüft den Einspruch und lässt ihn durch eine Person beurteilen, die an der beanstandeten Entscheidung nicht mitgewirkt hat. Die begründete Entscheidung wird dem Betrieb in Textform mitgeteilt.
18.3 Beschwerden über Leistungen von AIdvisors oder über zertifizierte Betriebe können jederzeit an AIdvisors gerichtet werden. AIdvisors behandelt sie vertraulich, dokumentiert sie und informiert die beschwerdeführende Person über das Ergebnis.
18.4 Das Einspruchsverfahren hemmt weder Zahlungspflichten noch die Wirkung einer Aussetzung.
19.1 Höhe, Bemessungsgrundlage, Fälligkeit und Zahlungsmodalität der Vergütung ergeben sich aus dem Lizenzvertrag und der jeweils gültigen Preisliste. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zum jeweils geltenden Satz.
19.2 Die Vergütung wird, soweit nichts anderes vereinbart ist, im Voraus in Rechnung gestellt. Rechnungen werden elektronisch an die vom Betrieb bezeichnete Adresse zugestellt.
19.3 Beruht die Bemessung auf Angaben des Betriebs, etwa zur Zahl der Mitarbeitenden oder zur Betriebsgrösse, kann AIdvisors angemessene Nachweise verlangen. Erweisen sich die Angaben als unzutreffend, gilt die Vergütung für die nachgewiesene Grösse; AIdvisors kann die Differenz rückwirkend für die laufende Vertragsperiode nachfordern.
19.4 Rechnungen, die der Betrieb nicht innert 30 Tagen ab Zustellung in Textform beanstandet, gelten als genehmigt.
19.5 Bei Zahlungsverzug ist AIdvisors berechtigt, Verzugszinsen nach Art. 104 OR sowie eine im Lizenzvertrag oder in der Preisliste vorgesehene Mahnpauschale zu verrechnen. Betreibungs- und Rechtsverfolgungskosten sowie weiterer Schadenersatz bleiben vorbehalten. AIdvisors kann das Inkasso an Dritte übertragen oder Forderungen an Dritte abtreten.
19.6 Befindet sich der Betrieb nach erfolgloser Mahnung weiterhin in Verzug, ist AIdvisors berechtigt, den Plattformzugang und die Nutzung des Gütesiegels bis zum vollständigen Zahlungseingang zu sperren. Die Vergütung bleibt während der Sperrung vollumfänglich geschuldet. Für die Wiederfreischaltung kann eine Gebühr nach Preisliste verrechnet werden.
19.7 Die Verrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese von AIdvisors anerkannt oder gerichtlich festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Betrieb nur wegen Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
19.8 Bereits bezahlte Vergütungen werden bei vorzeitiger Beendigung nicht zurückerstattet, soweit der Lizenzvertrag nichts anderes vorsieht.
20.1 AIdvisors ist berechtigt, die Preise einmal pro Vertragsjahr der Teuerung anzupassen. Massgebend ist der vom Bundesamt für Statistik veröffentlichte Landesindex der Konsumentenpreise. Solche Anpassungen begründen kein Kündigungsrecht.
20.2 Weitergehende Preisanpassungen teilt AIdvisors unter Einhaltung der im Lizenzvertrag vorgesehenen Ankündigungsfrist in Textform mit. Übersteigt die Anpassung die im Lizenzvertrag festgelegte Schwelle, steht dem Betrieb das dort vorgesehene ausserordentliche Kündigungsrecht zu.
20.3 Macht AIdvisors von einer Anpassung in einem Jahr keinen oder nur teilweisen Gebrauch, verfällt das Recht für die Folgejahre nicht.
21.1 Umfang, Gutschrift, Gültigkeitsdauer und Verfall von Leistungsguthaben sowie die Fristen für Absage und Verschiebung richten sich nach dem Lizenzvertrag.
21.2 Leistungsguthaben sind an den Betrieb gebunden, nicht auf andere Betriebe übertragbar, nicht in Geld auszahlbar und nicht mit anderen Guthaben verrechenbar.
21.3 Wird ein Termin nicht innert der vereinbarten Frist abgesagt oder verschoben oder erscheint die berechtigte Person nicht, gilt das Guthaben als verbraucht. Bereits ausgelöste, nicht erstattbare Kosten trägt der Betrieb.
21.4 AIdvisors kann vereinbarte Termine aus wichtigen Gründen absagen oder verschieben, namentlich bei Krankheit oder unvorhersehbarer Verhinderung der leistenden Person. Die Parteien verständigen sich einvernehmlich auf einen Ersatztermin. Weitergehende Ansprüche des Betriebs bestehen nicht; entfällt die Leistung ersatzlos und hat AIdvisors dies zu vertreten, wird das Guthaben zurückgutgeschrieben.
21.5 Mit Vertragsende verfallen nicht verbrauchte Leistungsguthaben ohne Anspruch auf Rückerstattung.
22.1 Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Lizenzvertrag. Für Verlängerungsperioden gelten die zum Zeitpunkt der Verlängerung aktuellen Zertifizierungsanforderungen und Preise.
22.2 Jede Partei kann den Vertrag nach schriftlicher Abmahnung aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für AIdvisors insbesondere vor, wenn:
a) der Betrieb mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung und Ansetzung einer Nachfrist in Verzug bleibt;
b) der Betrieb das Gütesiegel oder ein Zertifikat verwendet, ohne dass die Zertifizierung abgeschlossen oder gültig ist;
c) der Betrieb schwerwiegend gegen diese AGB oder den Lizenzvertrag verstösst, namentlich gegen die Nutzungsbeschränkungen nach § 13;
d) der Betrieb bei der Nutzung der Leistungen schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Rechte Dritter eingreift;
e) über den Betrieb ein Konkurs- oder Nachlassverfahren eröffnet wird, die Konkurseröffnung mangels Aktiven eingestellt wird oder betriebsbezogene Zwangsvollstreckungsmassnahmen erfolgen.
22.3 Jede Kündigung erfolgt schriftlich; E-Mail mit Empfangsbestätigung genügt.
22.4 Mit Vertragsende erlöschen der Plattformzugang, die Nutzungsrechte an den Lerninhalten und das Recht zur Führung des Gütesiegels. § 11 zur Datensicherung sowie § 17 Abs. 4 zur Entfernung des Gütesiegels bleiben vorbehalten.
23.1 Der Betrieb schafft die auf seiner Seite erforderlichen Nutzungsvoraussetzungen, namentlich Systemvoraussetzungen, Infrastruktur und Telekommunikationsverbindung bis zum Übergabepunkt.
23.2 Der Betrieb stellt sicher, dass seine Nutzenden Teil G dieser AGB einhalten, weist sie auf die bestehenden Immaterialgüterrechte hin und überwacht die Einhaltung. Er haftet für Handlungen seiner Nutzenden wie für eigene.
23.3 Der Betrieb trifft die notwendigen Vorkehrungen, um eine Nutzung durch Unbefugte zu verhindern, und wirkt darauf hin, dass Nutzende sichere Passwörter verwenden. Er informiert AIdvisors unverzüglich bei Verdacht auf unbefugte Nutzung oder auf einen sicherheitsrelevanten Vorfall.
23.4 Der Betrieb prüft eigene Inhalte vor dem Hochladen mit aktuellen Schutzprogrammen auf Schadsoftware.
23.5 Der Betrieb ist allein verantwortlich dafür, seine Mitarbeitenden über die Datenbearbeitung im Rahmen der Plattformnutzung ordnungsgemäss, vollständig und rechtzeitig zu informieren und die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen in seinem Betrieb sicherzustellen, namentlich nach Art. 328b OR und Art. 26 ArGV 3.
23.6 Der Betrieb stellt sicher, dass keine besonders schützenswerten Personendaten, keine Gastdaten und keine Geschäftsgeheimnisse Dritter in die Plattform eingebracht werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist.
23.7 Der Betrieb hält seine Kontakt- und Rechnungsangaben aktuell und wirkt bei der Leistungserbringung in zumutbarem Umfang mit. Verzögerungen aus fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zulasten von AIdvisors; vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.
23.8 Verletzt der Betrieb Pflichten aus diesen AGB oder besteht der Verdacht auf Missbrauch, ist AIdvisors berechtigt, den Zugang vorübergehend oder dauerhaft einzuschränken oder zu sperren.
24.1 Beide Parteien halten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften ein, insbesondere das Schweizer DSG und, soweit anwendbar, die DSGVO.
24.2 Soweit AIdvisors im Rahmen des Plattformbetriebs Personendaten von Mitarbeitenden des Betriebs bearbeitet, handelt sie als Auftragsbearbeiterin; es gilt der Auftragsbearbeitungsvertrag. Für die Führung des Verzeichnisses und die Ausstellung von Zertifikaten im eigenen Namen ist AIdvisors eigenständige Verantwortliche.
24.3 Verlangt der Betrieb eine besondere Bearbeitung, stellt er sicher, dass er dazu berechtigt ist.
24.4 Einzelheiten zu den Bearbeitungen, den eingesetzten Dienstleistern und den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Plattform.
25.1 Als vertrauliche Informationen gelten alle Informationen und Unterlagen, die eine Partei von der anderen erhält und die nicht öffentlich zugänglich sind oder deren Inhalt erkennbar zur Vertraulichkeit bestimmt ist, namentlich Geschäftsgeheimnisse, Preise, interne Prozesse, Zertifizierungsunterlagen und nicht öffentliche Produktdokumentation.
25.2 Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen vertraulich, verwenden sie ausschliesslich zur Erfüllung des Vertrags und schützen sie mit der Sorgfalt, die sie auf eigene vertrauliche Informationen anwenden, mindestens aber mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
25.3 Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die der empfangenden Partei vorher bekannt waren, die sie unabhängig entwickelt hat, die sie von einem nicht gebundenen Dritten rechtmässig erhalten hat, die ohne Vertragsverstoss öffentlich bekannt werden, für die die offenlegende Partei die Vertraulichkeit schriftlich aufgehoben hat oder deren Offenlegung gerichtlich, behördlich oder gesetzlich angeordnet ist. Im letzteren Fall informiert die betroffene Partei die andere vorgängig, soweit zulässig.
25.4 Die Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus für die im Lizenzvertrag vereinbarte Dauer. Auf Verlangen gibt jede Partei erhaltene vertrauliche Unterlagen zurück oder vernichtet sie.
25.5 Die Nennung des Betriebs als Referenz sowie die Verwendung von Logo, Zitaten oder Fallstudien zu Marketingzwecken bedürfen der vorherigen Einwilligung des Betriebs; sie kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Der Verzeichniseintrag gilt nicht als Referenznennung.
25.6 Gibt der Betrieb Anregungen zur Verbesserung der Plattform, darf AIdvisors diese ohne Vergütung und ohne Einschränkung nutzen. Vertrauliche Informationen des Betriebs gehen dadurch nicht über.
26.1 AIdvisors gewährleistet, dass die Plattform die in der Leistungsbeschreibung definierten Funktionen erfüllt und die Leistungen fachgerecht erbracht werden. Ein Mangel liegt vor, wenn die Nutzung dadurch unmöglich oder erheblich eingeschränkt ist.
26.2 Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform und nachvollziehbar zu rügen. Die Gewährleistungspflicht von AIdvisors ist zunächst auf Nachbesserung oder Ersatzleistung innert angemessener Frist beschränkt.
26.3 Schlägt die Nachbesserung fehl, wird sie unmöglich, unzumutbar, unberechtigt verweigert oder ungebührlich verzögert, kann der Betrieb eine angemessene Herabsetzung der Vergütung für die betroffene Periode verlangen. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 27.
26.4 Nicht als Mangel gelten Beeinträchtigungen, die auf unsachgemässe Nutzung, auf die Systemumgebung des Betriebs, auf Eingriffe Dritter, auf Leistungen Dritter oder auf höhere Gewalt zurückgehen.
27.1 AIdvisors haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
27.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet AIdvisors nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, und höchstens bis zum im Lizenzvertrag vereinbarten Haftungshöchstbetrag. Fehlt eine solche Vereinbarung, ist die Haftung auf die im letzten Vertragsjahr geschuldete Vergütung beschränkt. Für die Verletzung datenschutzrechtlicher Pflichten gilt der Haftungsrahmen des Auftragsbearbeitungsvertrags.
27.3 Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Reputationsschäden und indirekte Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig und soweit nicht Absatz 1 vorgeht.
27.4 AIdvisors haftet nicht für Datenverlust, soweit der Schaden darauf zurückgeht, dass der Betrieb seine Sicherungspflichten nach § 11 nicht erfüllt hat.
27.5 AIdvisors haftet nicht für Entscheidungen, die der Betrieb oder seine Nutzenden auf Grundlage von Lerninhalten, Frameworks, Vorlagen oder KI-generierten Ergebnissen treffen. Diese sind allgemeine Orientierungshilfen und ersetzen keine Beratung im Einzelfall, namentlich keine rechtliche, steuerliche, technische oder betriebswirtschaftliche.
27.6 Die Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten der Organe, Mitarbeitenden und beigezogenen Dritten von AIdvisors.
27.7 Der Betrieb stellt AIdvisors von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass seine Selbstdeklarationen oder eingereichten Unterlagen unrichtig oder unvollständig waren, dass eigene Inhalte Rechte Dritter verletzen, dass er oder seine Nutzenden gegen diese AGB verstossen haben oder dass das Gütesiegel vertrags- oder rechtswidrig verwendet wurde. Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. Die Haftungsbeschränkungen dieses Paragraphen gelten dafür nicht.
27.8 Schäden, für die AIdvisors haften soll, sind ihr unverzüglich in Textform anzuzeigen.
28.1 Kann eine Partei ihre Pflichten wegen höherer Gewalt nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen, sind die betroffenen Pflichten für die Dauer des Ereignisses und seiner Folgen ausgesetzt. Für diesen Zeitraum entfallen die entsprechenden Gegenleistungspflichten der anderen Partei. Ansprüche, namentlich auf Schadenersatz, bestehen insoweit nicht.
28.2 Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich in Textform über das Ereignis, die ausgesetzten Pflichten und die voraussichtliche Dauer. Ändert sich die voraussichtliche Dauer wesentlich, informiert sie erneut.
28.3 Dauert das Ereignis länger als die im Lizenzvertrag vorgesehene Frist an, kann jede Partei den Vertrag ohne Entschädigungsfolgen schriftlich kündigen.
28.4 Die Aussetzung einer Zahlungspflicht kann nicht auf höhere Gewalt gestützt werden, ausser sie ist Gegenleistungspflicht im Sinne von Absatz 1 oder gesetzlich angeordnet.
29.1 Dieser Teil gilt für alle natürlichen Personen, die die Plattform nutzen. Er wird mit der ersten Anmeldung anerkannt.
29.2 Nutzende schulden AIdvisors keine Vergütung; diese trägt der Betrieb. Aus diesem Teil erwachsen Nutzenden keine eigenen Ansprüche auf Verfügbarkeit oder Leistungserbringung.
29.3 Die Berechtigung zur Nutzung endet mit dem Vertrag zwischen AIdvisors und dem Betrieb, mit der Deaktivierung des Zugangs oder mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses zum Betrieb.
30.1 Das Konto ist persönlich. Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht weitergegeben werden. Nutzende wählen ein sicheres Passwort.
30.2 Nutzende informieren AIdvisors oder die administrationsberechtigte Person ihres Betriebs unverzüglich, wenn Anzeichen für eine unbefugte Nutzung ihres Kontos bestehen. AIdvisors kann in diesem Fall die Zugangsdaten zurücksetzen oder das Konto sperren.
30.3 Handlungen über ein Konto gelten als Handlungen der berechtigten Person, sofern diese nicht nachweist, dass sie sie nicht zu vertreten hat.
31.1 Die Plattform darf ausschliesslich für die eigene berufliche Aus- und Weiterbildung im Rahmen der Tätigkeit für den Betrieb genutzt werden. Nutzende beachten die geltenden Gesetze, insbesondere das Urheber- und das Datenschutzrecht, sowie die Rechte Dritter.
31.2 Untersagt sind insbesondere:
a) die Weitergabe von Zugangsdaten und die Nutzung eines Kontos durch mehrere Personen;
b) das Herunterladen, Aufzeichnen, Abfilmen, Vervielfältigen oder Weiterverbreiten von Lerninhalten, Prüfungsfragen oder Vorlagen, soweit nicht ausdrücklich freigegeben;
c) der automatisierte Zugriff und das systematische Auslesen von Inhalten;
d) das Umgehen oder Ausschalten von Zugangs-, Freischaltungs- oder Sicherheitsmechanismen sowie Massnahmen, die die Verfügbarkeit oder Sicherheit der Plattform beeinträchtigen;
e) das Verändern von Inhalten von AIdvisors;
f) das Einbringen rechtswidriger, beleidigender, diskriminierender oder schädlicher Inhalte sowie von Schadsoftware;
g) die Eingabe von Gastdaten, besonders schützenswerten Personendaten und Geschäftsgeheimnissen Dritter;
h) die Nutzung der Plattform zu rechtswidrigen Zwecken.
31.3 Laden Nutzende Inhalte hoch, räumen sie AIdvisors das zur Leistungserbringung erforderliche, nicht exklusive Nutzungsrecht ein und sichern zu, über die erforderlichen Rechte zu verfügen. § 12 gilt sinngemäss.
32.1 Stellt die Plattform KI-gestützte Funktionen bereit, werden Eingaben zur Erzeugung der Antwort an den jeweiligen Modellanbieter übermittelt. Nutzende werden vor der Nutzung darüber informiert. Eine Nutzung der Eingaben zum Training der Modelle findet nicht statt.
32.2 KI-generierte Ergebnisse können unvollständig, veraltet oder falsch sein. Sie sind vor jeder Verwendung eigenverantwortlich zu prüfen und stellen keine rechtliche, steuerliche, medizinische oder sonstige Fachberatung dar.
32.3 Nutzende geben keine Personendaten Dritter, keine Gastdaten und keine vertraulichen Informationen in Funktionen ein, die dafür nicht ausdrücklich vorgesehen sind.
32.4 Untersagt ist die Nutzung der KI-Funktionen zur Erzeugung rechtswidriger Inhalte, zur Umgehung von Sicherheitsvorkehrungen der Modelle sowie zur Extraktion von Systemanweisungen oder Trainingsdaten.
33.1 Prüfungen und Tests sind selbständig und ohne unerlaubte Hilfsmittel zu absolvieren. Die Weitergabe von Prüfungsfragen und Lösungen ist untersagt.
33.2 Bei Täuschung, Täuschungsversuch oder Weitergabe von Prüfungsinhalten kann AIdvisors das betroffene Ergebnis für ungültig erklären, das Zertifikat entziehen und den Zugang sperren. Der Betrieb wird informiert.
33.3 Zertifikate bestätigen die Teilnahme und das erfolgreiche Absolvieren der jeweiligen Module. Sie sind keine staatlich anerkannten Abschlüsse und begründen keinen Anspruch auf berufliche Anerkennung.
33.4 Zertifikate stehen für die Dauer ihrer Gültigkeit zum Abruf bereit. Nutzende sind selbst dafür verantwortlich, Nachweise, die sie über die Nutzungsdauer hinaus benötigen, rechtzeitig herunterzuladen.
34.1 Bei Verstössen gegen diesen Teil kann AIdvisors den Zugang vorübergehend oder dauerhaft sperren, Inhalte entfernen und Zertifikate entziehen. AIdvisors wählt die mildeste geeignete Massnahme und informiert die betroffene Person sowie den Betrieb.
34.2 Bei schwerwiegenden Verstössen, namentlich bei Angriffen auf die Sicherheit der Plattform oder bei strafbaren Handlungen, kann die Sperrung ohne Vorankündigung erfolgen.
34.3 Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung besteht in diesen Fällen nicht.
35.1 Nutzende unter 18 Jahren, namentlich Lernende, dürfen die Plattform nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung nutzen. Der Betrieb stellt sicher, dass diese Zustimmung vorliegt, und dokumentiert sie.
35.2 Für minderjährige Nutzende verzichtet AIdvisors auf die Bereitstellung interaktiver KI-Funktionen, soweit der Betrieb dies verlangt.
36.1 AIdvisors ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für bestehende Vertragsverhältnisse zu ändern, sofern dafür sachliche Gründe bestehen, namentlich gesetzliche Änderungen, technologische Entwicklungen oder Marktentwicklungen.
36.2 Änderungen, die keine wesentlichen Vertragsbestandteile betreffen, werden dem Betrieb unter Einhaltung der im Lizenzvertrag vorgesehenen Ankündigungsfrist in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Betrieb nicht innert der in der Mitteilung genannten Frist, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
36.3 Änderungen, die wesentliche Vertragsbestandteile betreffen, namentlich Leistungsumfang, Vergütung oder Haftung, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Betriebs. Kommt keine Einigung zustande, kann jede Partei den Vertrag auf das Datum des vorgesehenen Inkrafttretens kündigen.
36.4 Änderungen der Zertifizierungsanforderungen liegen im Ermessen von AIdvisors und berücksichtigen namentlich gesetzliche Anforderungen und Marktentwicklungen. Sie werden für einen bereits zertifizierten Betrieb erst mit der nächsten Rezertifizierung wirksam und lassen ein erteiltes Gütesiegel während der laufenden Zertifizierungsperiode unberührt.
36.5 Massgebend ist jeweils die auf der Plattform veröffentlichte Fassung mit Versionsnummer und Stand.
37.1 Der Betrieb darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von AIdvisors auf Dritte übertragen.
37.2 Das Recht zur Führung des Gütesiegels ist nicht veräusserbar. Bei einem Wechsel des Betreibers, des Inhabers oder der Kontrolle über den Betrieb geht es nicht ohne schriftliche Zustimmung von AIdvisors auf die Nachfolge über. Der Betrieb informiert AIdvisors unverzüglich schriftlich über einen solchen Wechsel.
37.3 AIdvisors entscheidet nach billigem Ermessen, ob die Zertifizierung belassen wird, und kann mit der Nachfolge eine neue Vereinbarung abschliessen. Unabhängig davon bleibt der Betrieb aus dem bestehenden Vertrag verpflichtet.
37.4 AIdvisors ist berechtigt, den Vertrag auf konzernverbundene Gesellschaften oder einen Rechtsnachfolger zu übertragen.
38.1 Mitteilungen erfolgen in Textform, soweit nicht ausdrücklich oder gesetzlich Schriftlichkeit verlangt ist. Zulässig sind E-Mail an die hinterlegten Adressen sowie Mitteilungen über die Plattform.
38.2 Kündigungen und Änderungen des Lizenzvertrags bedürfen der Schriftform; E-Mail mit Empfangsbestätigung genügt.
38.3 Jede Partei hält ihre Kontaktangaben aktuell. Andernfalls gelten Mitteilungen an die letzte bekannt gegebene Adresse als rechtswirksam zugegangen.
38.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
39.1 Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, nichtig oder unvollständig, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
39.2 Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt. Gleiches gilt bei einer Vertragslücke.
40.1 Diese AGB können in weiteren Sprachen bereitgestellt werden. Bei Widersprüchen zwischen der deutschen Fassung und einer Fassung in einer anderen Sprache geht die deutsche Fassung vor.
41.1 Auf dieses Vertragsverhältnis ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
41.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis, einschliesslich Zustandekommen, Gültigkeit, Änderung und Beendigung, ist der Sitz von AIdvisors in Bern. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
41.3 Die Parteien bemühen sich, Meinungsverschiedenheiten vor Anrufung des Gerichts in einem persönlichen Gespräch beizulegen.
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